1. Erstprüfung nach DIN VDE 0100 600
2. Wiederkehrende Prüfung nach DIN VDE 0105 100 (DGUV Vorschrift 3)
3. Geräteprüfung nach DIN VDE 0701/0702 (DGUV Vorschrift 3)
4. Zählerbeantragung
Zu 1: Erstprüfung der neuen Elektroinstallation ist unerlässlich. So werden mögliche Fehler sofort erkannt und behoben. Im Protokoll werden die Messergebnisse dokumentiert und dem Kunden übergeben.
Zu 2: Wiederkehrende Prüfung der Elektroinstallation schützt vor Schäden an Leib und Gut. DGUV Vorschrift 3 schreibt diese Prüfung für Betriebe vor!
Zu 3: Geräteprüfung kennt man hauptsächlich aus den Betrieben. Beschädigte Geräte sind eine Gefahr und können Stromschläge oder Brände verursachen. DGUV Vorschrift 3 schreibt diese Prüfung für Betriebe vor!
Zu 4: Zählerbeantragung für Baustrom, Wärmepumpe oder Allgemeinstrom.
Die verwendeten Messgeräte werden regelmäßig durch ein unabhängiges Prüflabor überprüft (kalibriert) und entsprechend bescheinigt. Die Zertifikate hierfür können Sie sich hier ansehen: